Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und Menschen vor einer Infektion zu schützen, ergreifen die Hamburger Justizvollzugsanstalten weitere Schutzmaßnahmen.
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Vorerst werden keine Ersatzfreiheitsstrafen mehr vollstreckt. Das gilt nicht nur für Ersatzsfreiheitsstrafen, die noch nicht angetreten wurden, sondern auch für Gefangene, die bereits deswegen inhaftiert sind. (Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen zum Beispiel Schwarzfahrer, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben.)
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Besuche nur noch in begründeten Einzelfällen
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keine Vollzugslockerungen (Genehmigungen für Gefangene, die Justizvollzugsanstalt befristet zu verlassen)
Mit diesen Maßnahmen möchte die Justizbehörde das Risiko einer Ansteckung in den Justizvollzugsanstalten verringern, die medizinischen Ressourcen im Justizvollzug konzentrieren und die Personalstärke in anderen Bereichen erhöhen. Gleichzeitig sollen die Gefangenen nur dringend notwendige Einschränkungen hinnehmen müssen. Weitere Maßnahmen werden derzeit geprüft.