Ab morgen darf unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden. Auch Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen öffnen. Beim Gewichte stemmen, dem Trainieren an der Ruderzugmaschine, beim Aerobic-Kurs, auf der Yogamatte, beim Tanzen oder an Spielgeräten muss jedoch ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Weil beim Trainieren die Transpiration und die Atemfrequenz erhöht sind und damit ein höheres Risiko der Tröpfcheninfektion gegeben ist, dient der erhöhte Abstand dem Infektionsschutz der Besucherinnen und Besucher. Die Trainingsgeräte in den Einrichtungen müssen entsprechend weit voneinander entfernt platziert und nach jedem Gebrauch gereinigt werden.
Wellness- und Saunabereiche bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen. Nach dem Sport kann einzeln geduscht werden. Eine gemeinschaftliche Nutzung der Duschen und Umkleiden ist nicht erlaubt. Ohnehin gilt für alle Fitness- und Sporteinrichtungen gleichermaßen die Pflicht, bei Krankheitssymptomen beziehungsweise Symptomen einer Atemwegsinfektion der Einrichtung fern zu bleiben.