Bei Veranstaltungen tritt ein Problem mit steter Regelmäßigkeit auf: Immer wieder schleichen sich Besucher ein, die keinen Eintritt bezahlt haben. Sie geben gerne an, dass sie „nur kurz draußen waren“, um etwas aus dem Auto zu holen oder eine Zigarette zu rauchen. Andere Gäste haben komplette Stempelsets im Auto und schauen bei anderen Besuchern, welche Stempel am aktuellen Tag von den Einlasskontrollen verwendet werden. Häufig wird nämlich aus Kostengründen schlicht zu den Stempeln aus Kindersets gegriffen.
Für die Veranstalter bedeutet das erhebliche Verluste, die aber im 21. Jahrhundert gar nicht mehr sein müssen. Hier bieten sich Lösungen wie beispielsweise die Stoffbänder für die Zugangskontrolle förmlich an. Sie kosten nicht die Welt, denn in großen Stückzahlen sind die fälschungssicheren Bänder bereits ab etwa 12 Cent pro Stück zu bekommen. Sie liegen damit in etwa beim gleichen Preis, der für fälschungssichere Eintrittskarten eingeplant werden muss. Die Stoffbänder werden deshalb sogar schon von einigen Kommunen und Landkreisen als Hilfsmittel der Einlasskontrolle empfohlen.
Für welche Veranstaltungen eignen sich die Kontrollbänder?
Wer ein Event veranstalten möchte, zu welchem die Gäste üblicherweise in Abendgarderobe erscheinen, sollte bei den fälschungssicheren Eintrittskarten bleiben. Die Gäste könnten sich sonst albern vorkommen, wenn sie ein knallbuntes Stoffband zum Smoking oder Abendkleid am Handgelenk tragen sollen. Aber für alle anderen Events können die Stoffbänder als Ersatz oder Ergänzung der Eintrittskarten durchweg empfohlen werden. Die Palette reicht von den Events der Sportvereine über Faschingsveranstaltungen und Open-Air-Konzerte bis hin zum Hamburger Bandcontest.
Was prädestiniert die Stoffbänder als Einlasskontrolle?
Der Vorteil der Kontrollbänder für die Veranstalter solcher Events liegt klar auf der Hand. Die Aluminiumplomben lassen sich nach dem Öffnen nicht wieder verschließen. So ist auch eine Weitergabe durch Besucher ausgeschlossen, die das Event vorzeitig verlassen. Außerdem ist eine sehr individuelle Gestaltung möglich. Sie umfasst:
- Verwendung von bis 16 Millionen Farben
- Bestellung mit individuell gewebten Designs
- Varianten mit aufgedruckten Logos oder anderen Daten
Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Vorteil. Die Stoffbänder werden von den meisten Anbietern erst ab Bestellungen von mindestens 100 Stück angeboten. Das heißt, für potenzielle Betrüger, welche die Veranstalter um den Eintritt prellen möchten, lohnt sich das Nachmachen der Bänder nicht. Außerdem verhindern die üblichen Lieferzeiten die Nutzung eventueller Imitationen. Selbst am Tag des Events ausgegebene Eintrittskarten können blitzschnell eingescannt und ausgedruckt werden. Diese Imitationen halten der im Gedränge bei Großevents oft nur oberflächlich möglichen Prüfung in der Regel stand. Mit haushalts- oder büroüblichen Mitteln ist die kurzfristige Herstellung von Imitationen der individuell gestalteten Stoffbänder dagegen unmöglich.
Was droht denjenigen, die sich ohne Eintrittskarte oder Kontrollband einschmuggeln?
Wer als Veranstalter nachweisen kann, dass sich Gäste ohne gültige Eintrittskarte bei seinem Event eingeschmuggelt haben, kann gegen diese Gäste einen Strafantrag auf der Grundlage des Paragrafen § 263 des Strafgesetzbuchs stellen. Der Grund ist, dass das den Straftatbestand des Betrugs erfüllt, denn der Gast tut in dem Fall so, als hätte er den Eintritt ordnungsgemäß bezahlt. Das fällt unter die in dem Paragrafen benannte Vorspiegelung falscher Tatsachen. Hier ist wissenswert, dass schon der Versuch bestraft werden kann.
Außerdem haben die Veranstalter das Recht, die Besucher, die nachweisbar den Eintritt nicht ordnungsgemäß entrichtet haben, aus ihrem Event auszuschließen. Kommen die Gäste dieser Aufforderung nicht nach, gibt es die Möglichkeit, die Polizei zu rufen. Sie kann vor Ort einen Platzverweis aussprechen. Wiedersetzt sich jemand dieser Anordnung, kann sie von den Ordnungshütern aufgrund ihrer Rechte erzwungen werden. Wehrt sich jemand mit körperlicher Gewalt gegen die Durchsetzung eines Platzverweises, zählt das wiederum als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, die ihnen das Recht zu einer vorläufigen Festnahme verschafft. Als Strafe droht nach dem Paragrafen § 113 des Strafgesetzbuchs in schweren Fällen sogar ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.