Kunstfreiheit versus Strafrecht
von Andreas Beuth, Rechtsanwalt
Mein Mandant Walter F., alias OZ, ist ein Graffiti-Künstler. Ein Wahrzeichen Hamburgs, über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt. Seine Bilder wurden in Deutschland in Galerien ausgestellt, Bildbände widmen sich seinem Werk. Als Künstler bewegt sich OZ seit Jahrzehnten: im öffentlichen Raum der Stadt, in Kunstateliers und -galerien und auf einer unfreiwilligen Bühne – vor Gericht, als Angeklagter in unzähligen Strafprozessen. Rund acht Jahre hat OZ im Gefängnis verbracht, und auf der Anklagebank saß nie nur er selbst, sondern immer auch eine kriminalisierte Kunstform…
Der ganzen Artikel ist in der aktuellen OXMOX Ausgabe vom Juli 2014 zu lesen!