Nach einem beispiellosen Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes.
Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu mehr als 1.000 Prozent mit sich gebracht hätte. Die BdM führte mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 zwölf Verhandlungen, um zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen. Diese neuen Tarife sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten:
Einzelveranstaltungen – Die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik (U-V/M-V) halten an den bestehenden Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt. Veranstaltungen ohne Eintritt und mit bis zu 1000 qm Raumgröße erhöhen sich um bis zu maximal 22 Prozent.Generell gilt: Je größer der Veranstaltungsraum und je höher das Eintrittsgeld, umso stärker sind die Veranstaltungen von Tariferhöhungen betroffen.
Clubs/Discotheken – Nach der GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Prozent. Diese utopischen, existenzgefährdenden Forderungen sind erstmal abgemildert. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt werden. Für Clubs und Discotheken mit ca. zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 z. B. für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca. 29 Prozent, oder mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent.
Musikkneipen – Auch bei den sog. Musikkneipen und ähnlichen Betrieben mit Veranstaltungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA geforderten, unverschämten Erhöhungen von bis zu mehr als 1.000 Prozent erstmal verhindert werden.Auf die meisten Betriebe, die in der Regel an zwei bis drei Wochentagen entsprechende Veranstaltungsmusik spielen, kommen z. B. bei einer Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 Prozent oder bei einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 Prozent zu, die über acht Jahre aufgefangen werden.
Merke: Großkonzerne haben natürlich Sonderkonditionen mit den GEMA-Bossen, zu denen Kleinveranstalter keinen Zugang finden.
Die scheinbar unausweichlichen Tariferhöhungen der GEMA konnten mit einer achtjährigen Einführungsphase erstmal gestreckt werden – dies wird ein dadurch resultierendes Clubsterben in Deutschland jedoch nicht verhindern, sondern nur bis 2022 verlangsamen.