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„Vom Regen in die Traufe?“ – Neue GEMA-Tarife für 2014

Nach einem beispiellosen Verhandlungs­ma­ra­thon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verstän­di­gt. „Na­ch vielen Monaten voller Ungewiss­heit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer“, erklärt Ernst Fischer, Präsi­dent des DEHOGA Bundesverbandes.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstration­en, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde so­wie ein urheberrechtliches Schiedsstellen­ver­fahren der Bundesvereinigung der Mu­sik­veranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tarif­er­­höhungen von bis zu mehr als 1.000 Pro­zent mit sich gebracht hätte. Die BdM führte mit der GEMA von Juli bis Dezember 2013 zwölf Verhandlungen, um zu bezahl­bar­en Ver­­gütungen zu kommen. Diese neuen Tarife sind am 1. Januar 2014 in Kra­ft getre­ten:

Einzelveranstaltungen – Die Tarife für Ein­zel­veranstaltungen mit Live- oder Ton­trä­ger­musik (U-V/M-V) halten an den besteh­en­den Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt. Veranstaltungen ohne Eintritt und mit bis zu 1000 qm Raumgröße erhöhen sich um bis zu maximal 22 Prozent.Generell gilt: Je größer der Veranstaltungs­raum und je höher das Ein­tritts­geld, umso stär­ker sind die Veranstal­tung­en von Tarifer­höh­ungen betroffen.

Clubs/Discotheken – Nach der GEMA-Ta­rif­­reform sollten Clubs und Discotheken durch­­­schnittlich 400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Pro­zent. Diese utopischen, existenzgefährdenden Forderungen sind erstmal abgemildert. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch ei­ne achtjährige Einführungsphase gestreckt werden. Für Clubs und Discotheken mit ca. zwei Öff­nungs­­tagen pro Woche liegen die Steiger­ung­en gegenüber 2013 z. B. für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintritts­geld bei ca. 29 Prozent, oder mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent.

Musikkneipen – Auch bei den sog. Musik­kneipen und ähnlichen Betrieben mit Veran­stal­tungsmusik ohne Tanz und ohne Eintritt konnten die ursprünglich von der GEMA ge­forderten, unverschämten Erhöhungen von bis zu mehr als 1.000 Prozent erstmal ver­hin­dert werden.Auf die meisten Betriebe, die in der Regel an zwei bis drei Wochen­tagen ent­sprech­ende Veranstaltungsmusik  spielen, kom­­men z. B. bei einer Raumgröße von 100 qm Steigerungen in Höhe von 12 Prozent oder  bei einer Raumgröße von 300 qm von ca. 67 Prozent zu, die über acht Jahre auf­ge­fangen werden.

Merke: Großkonzerne haben natürlich Son­der­­konditionen mit den GEMA-Bossen, zu de­nen Kleinveranstalter keinen Zugang fin­den.

Die scheinbar unaus­weichlichen Tarif­er­höh­ung­en der GEMA konnten mit einer acht­­jähr­igen Einführungsphase erstmal ge­stre­ckt werden – dies wird ein dadurch resul­tierendes Clubsterben in Deutschland jedoch nicht ver­hindern, sondern nur bis 2022 ver­lang­samen.

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